Die hauptamtlichen Koordinatorinnen
Die Koordinatorinnen sind Hospizfachkräfte und entsprechen den Richtlinien des § 39a Abs.2 SGB V. . Die entstehenden Kosten für ihre Arbeit werden durch die Krankenkassen gefördert. Sie koordinieren den Einsatz der ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter und halten den Kontakt zu den professionellen Dienstleistern.
Sie haben ein Anliegen? Wir sind für Sie da.
Über unseren Anrufbeantworter sind wir jederzeit erreichbar und rufen so schnell wie möglich zurück.